Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 10.12.2019

Der nachfolgende Bericht wurde anhand meiner persönlichen Notizen erstellt. Er wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, erhebt aber dennoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere handelt es sich bei dem Bericht nicht um eine amtliche Sitzungsniederschrift.

1. Allgemeine Informationen des Bürgermeisters

Der Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden und eröffnet die Sitzung.

Entschuldigt ist Gemeinderatsmitglied Hr. Eder

Der Maibaum am Hans-Clarin-Platz wurde aufgrund von Pilzbefall entfernt um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Die Hausmülldeponie „Leitenberg II“ wurde aus dem Altlastenregister entlassen.

Für den gemeindlichen Bauhof wurde ein Schlepper + Ausstattung beschafft. Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung ging insgesamt ein Angebot der BayWa Prien ein. Dieses Angebot in Höhe von 221.000,00 € erhält somit den Zuschlag. Die Beschaffung des Schleppers wird mit 40 % der Anschaffungskosten gefördert.

Das Projekt „Aschauer Heiliges Grab“ erhielt den Kulturpreis des Landkreises Rosenheim, welcher mit 1.500 € dotiert ist. Das Preisgeld wurde dem Heimat- und Geschichtsverein zur weiteren Verwendung zugesprochen.

Gemeinderatsmitglied Hr. Westenthanner stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Tagesordnungspunkte 6, 9, 10 und 11 nach vorne zu verlegen, da es sich hierbei um Angelegenheiten handelt, welche aus Zeitgründen in der letzten Sitzung nicht mehr behandelt werden konnten. Vorschlag: Behandlung der Punkte nach dem Tagesordnungspunkt 2 („Informationen zur Jugendarbeit im Landkreis Rosenheim“).

Abstimmungsergebnis: 20:0

Gemeinderatsmitglied Hr. Hündl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Bau der neuen Sporthalle so lange zurück zu stellen, bis die Haushaltssatzung für das Jahr 2020 beschlossen und von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde. Er begründet dies folgendermaßen: Ein Baubeginn vor Beschluss und Genehmigung der Haushaltssatzung wäre rechtswidrig, da im Haushalt des Jahres 2019 keine Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2020 vorgesehen sind. Somit darf die Gemeinde aus haushaltsrechtlicher Sicht keinerlei (neue) finanzielle Verpflichtungen für das Jahr 2020 eingehen, bevor die Haushaltssatzung nicht rechtskräftig ist. Die Haushaltssatzung für das Jahr 2020 bedarf der Genehmigung durch das Landratsamt Rosenheim, da sie geplante Kreditaufnahmen (für die Sporthalle) enthalten wird.

Der Bürgermeister nimmt den Antrag zur Kenntnis. Eine Abstimmung über den Antrag findet nicht statt.

Gemeinderatsmitglied Hr. Runte stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 9 der nichtöffentlichen Sitzung „Nahwärme Hohenaschau – Sachstandsmitteilung“ in öffentlicher Sitzung zu behandeln, da keinerlei Geheimhaltungsgründe vorlägen.

Der Bürgermeister verweist auf die bisherige Diskussion in nichtöffentlicher Sitzung.

Es wird über den Antrag abgestimmt.

Abstimmungsergebnis: 6:14     Der Antrag ist abgelehnt.

 

2. Jugendarbeit im Landkreis Rosenheim; hier: Informationen von Fr. Michaela Truß-Bornemann, Landratsamt Rosenheim

Frau Truß-Bornemann ist Fachberaterin für kommunale Jugendarbeit im Landkreis Rosenheim und informiert in einem Vortrag über die Gestaltung der Jugendarbeit. Gemäß Art. 30 AGSG (Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze) sollen die kreisangehörigen Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit dafür sorgen, dass in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
Im Landkreis Rosenheim gibt es haupt- und nebenamtliche Angebote der Jugendarbeit. Im östlichen Landkreis überwiegen deutlich die nebenamtlichen Angebote. In der näheren Umgebung befindet sich das nächste hauptamtliche Angebot im Priener Jugendtreff. In Aschau gibt es als nebenamtliches Angebot den Jugendtreff. Auch in den Vereinen findet viel Jugendarbeit statt. Darüber hinaus beteiligt sich die Gemeinde Aschau an den Kosten des Jugendtreffs in Prien.
Frau Truß-Bornemann stellt heraus, dass es für gute Jugendarbeit essenziell wichtig ist, das Angebot regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Eine fundierte Bedarfsanalyse ist somit der Grundpfeiler guter Jugendarbeit.

3. Silvesterfeier 2019 – Angebot der Gemeinde (urspr. Tagesordnungspunkt 6)

Der Bürgermeister verweist auf die nichtöffentliche Sitzung vom 15.10.2019. Leider erfahren die Zuhörerinnen und Zuhörer nicht genauer, was in dieser Sitzung zum Thema Silvesterfeier besprochen wurde. Hr. Solnar erläutert, dass die Gemeinde Ramsau ein ähnliches Angebot hat. Dort werden die Bürger angehalten, auf das Abfeuern von Silvesterfeuerwerk freiwillig zu verzichten. Stattdessen kann für einen guten Zweck gespendet werden. Die örtlichen Böllerschützen schießen dann in der Silvesternacht. Man solle darüber für die Zukunft nachdenken. Ein Beschluss sei aber heute nicht erforderlich.

Gemeinderatsmitglied Hr. Westenthanner ist der Meinung, dass es nicht Aufgabe der Gemeinde sei, Feuerwerk und Verköstigung an Silvester zur Verfügung zu stellen. Er findet es aber gut, die Bevölkerung zum freiwilligen Verzicht auf Feuerwerk anzuhalten.

Gemeinderatsmitglied Hr. Hündl findet es unnötig, hier „Steuergelder in die Luft zu blasen“.

Der Bürgermeister erläutert daraufhin, dass es ein Vorschlag von Herrn Brinkmann gewesen sei, ein Feuerwerk von der Gemeinde aus anzubieten um unter anderem zu zeigen, wie ein umweltfreundliches Feuerwerk aussehen könnte und dass es sich in keiner Weise um Wahlkampf seinerseits handle.

Gemeinderatsmitglied Fr. Schmid merkt an, dass die Intention des Angebots einer Silvesterfeier auch die Intention gehabt habe, einsame Menschen einzubinden. Sie denkt aber, für Aschau sei es nicht unbedingt notwendig.

Gemeinderatsmitglied Hr. Weiser merkt an, dass es auf keinen Fall der Vorschlag der Feuerwehr oder von Herrn Brinkmann gewesen sei, dass die Gemeinde ein Feuerwerk anbieten soll.

Gemeinderatsmitglied Hr. Runte führt aus, dass er hier ein „Rückzugsgefecht“ des Bürgermeisters beobachte. Das Angebot eines gemeindlichen Feuerwerks sei Herrn Solnars Vorschlag gewesen. Die Kosten hierfür hätten sich lt. diesem Vorschlag auf rd. 4.000 € belaufen. Im Übrigen gebe es keine „umweltfreundlichen“ Silvester-Raketen.

Beschluss:

a, Die Gemeinde veranstaltet am Silvesterabend zwischen 23:30 und 0:30 Uhr ein Treffen mit Speisen und Getränken

Abstimmungsergebnis: 1:19   abgelehnt.

b, Die Gemeinde organisiert ein professionelles Feuerwerk

Abstimmungsergebnis: 0:20   abgelehnt.

4. Antrag der Aschauer Bürgerliste zur Vermeidung von Lichtemissionen (urspr. Tagesordnungspunkt 9)

Die Aschauer Bürgerliste stellt den Antrag vermeidbare nächtliche Beleuchtung, wie beispielsweise am Schloss Hohenaschau, an den Kirchen, an Werbetafeln, im Kreisverkehr, bei der Statue an der Prienbrücke in Zukunft auszuschalten. Das sei notwendig, um den gesetzlichen Vorgaben des Bayerischen Immissionsschutzgesetz (BayImSchG)zu entsprechen. Gemäß Art. 15 ist es verboten, nach 23 Uhr und bis zur Morgendämmerung, die Fassaden baulicher Anlagen der öffentlichen Hand zu beleuchten, soweit das nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich oder durch oder auf Grund Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist.

Es wird länger über den Antrag diskutiert. Die Gemeinderatsmitglieder Hr. Hündl und Hr. Rucker merken an, dass die Beleuchtung zum einen der Sicherheit diene und zum anderen auch eine optische Aufwertung des Ortsbilds bedeute. Dies sei insbesondere für Aschau als Tourismusgemeinde wichtig.

Mehrere Gemeinderatsmitglieder geben zu bedenken, dass man ohnehin nur über die gemeindlichen Gebäude bestimmen könne. Beispielsweise sei es gar nicht möglich, über die Beleuchtung an der Kirche oder am Schloss zu bestimmen, da diese Gebäude gar nicht der Gemeinde gehören. Des Weiteren wird von mehreren Gemeinderatsmitgliedern darauf aufmerksam gemacht, dass die Straßenbeleuchtung auf jeden Fall aufrechterhalten werden müsse, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Die Gemeinderatsmitglieder Fr. Rabich-Pichler, Hr. Pertl S. und Hr. Hösch erläutern die schädlichen Auswirkungen der „Lichtverschmutzung“ auf die Natur – insbesondere Insekten würden durch Lichteinfluss in ihrer natürlichen Lebensweise gestört. Dies sei ein ernst zu nehmendes Problem. Zudem wird darauf hingewiesen, dass sich weder die gesetzliche Vorgabe des BayImSchG noch der Antrag der ABL auf die Straßenbeleuchtung beziehen. Diese sei selbstverständlich nicht Gegenstand des Antrags und müsse aus Sicherheitsgründen unverändert bleiben.

Die Gemeinderatsmitglieder einigen sich auf den Kompromiss, den Antrag der ABL ausschließlich auf die gemeindlichen Gebäude zu beziehen (Rathaus und Tourist-Info).

Beschluss: Die Beleuchtung der gemeindlichen Gebäude Rathaus und Tourist-Info soll zukünftig in der Zeit von 23 Uhr bis zur Morgendämmerung ausgeschaltet werden, um Lichtemissionen zu vermeiden.

Abstimmungsergebnis: 13:7     befürwortet

 

5. Antrag von Gemeinderatsmitglied Peter Thaurer vom 11.10.2019 / vom 25.11.2019 in Sachen „Linner-Anwesen“ in Sachrang (urspr. Tagesordnungspunkte 10 u. 11)

Gemeinderatsmitglied Hr. Thaurer beantragt, der Gemeinderat möge darüber beschließen, was konkret mit dem Anwesen passieren soll. Er bemängelt, dass hier bereits ca. 22 T€ für die Abdichtung des Daches ausgegeben wurden, obwohl das Gebäude nicht bzw. nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand sanierbar sei.

Der Bürgermeister verweist auf die bereits erfolgte Beratung im Ausschuss. Die von Hrn. Thaurer genannten Summen seien im Wesentlichen richtig. Ein Konzept sei dem Gemeinderat bereits 2016 vorgelegt worden. Lt. Stellungnahme des mit der Begutachtung des Anwesens beauftragten Bausachverständigenbüros sei die Bausubstanz des Linner-Anwesens in einem außerordentlich guten Zustand. Dieser werde jedoch durch das undichte Dach gefährdet, weshalb Maßnahmen zur Abdichtung notwendig gewesen seien. Hr. Solnar ist der Meinung, ein Abbruch des Anwesens sei nicht nachhaltig, da es sich um ein aus statischer Sicht erhaltenswertes Gebäude handle.

Hr. Thaurer führt aus, weshalb aus seiner Sicht das Gebäude nicht sanierbar ist. Das Dach sei komplett verfault und teilweise sei im Gebäude Bimsstein verbaut. Im Keller stehe zudem Wasser. Er gibt auch zu bedenken, dass sich durch die frühere Nutzung als Stall Ammoniak in der Bausubstanz festgesetzt haben könnte, welcher dann auch nach einer Sanierung noch über Jahrzehnte an die Raumluft abgegeben werden könnte. Eine Sanierung sei daher sehr kosten- und materialintensiv (ca. 700.000 – 800.000 €). Darüber hinaus müsse man bedenken, dass die Raumhöhe im Gebäude (ohne Estrich) lediglich 2,50 m betrage, was einige Nutzungsarten ausschließe. Er teile daher die Einschätzung des Gutachtens nicht. Die Sanierung sei „rausgeschmissenes Geld“.

Gemeinderatsmitglied Hr. Rucker fragt nach, ob im Gutachten eine Aussage bezüglich der Belastung der Bausubstanz mit Ammoniak enthalten sei.

Die Gemeinderatsmitglieder Hr. Pfaffinger und Herr Pertl S. erläutern, dass die Sachranger Bürgerinnen und Bürger den Gutachter selbst beauftragt hätten. Es handle sich dabei um einen renommierten Fachmann. Eventuell sei es sinnvoll, das Gutachten noch um eine Einschätzung zur Ammoniakbelastung zu ergänzen.

Beschluss: Bevor für die Sanierung des Linner-Anwesens neue Kosten entstehen soll im Gemeinderat zunächst ein Beschluss über die konkrete beabsichtigte Verwendung des Gebäudes gefasst werden.

Abstimmungsergebnis: 6:14     abgelehnt.

6. Teilbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2014 – 2017 für das Prüfungsgebiet des Bauwesens der Gemeinde Aschau i. Chiemgau (urspr. Tagesordnungspunkt 3)

Die Feststellungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) sowie die Stellungnahme der Gemeinde werden jeweils verlesen. Dies geschieht sehr schnell, so dass hier leider keine detaillierte Wiedergabe erfolgen kann.
Geprüft wurden die Jahresrechnungen 2014 – 2017 im Wesentlichen hinsichtlich der erfolgten Sanierung der Preysing-Grundschule.

7. Jahresrechnung 2018; hier: Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung (urspr. Tagesordnungspunkt 4)

Der Prüfbericht der örtlichen Rechnungsprüfung liegt nun vor. Hauptsächlich geprüft wurden die Kosten für die Neugestaltung der Homepage der Gemeinde, die Kosten für Anwälte sowie die Kosten für den Imagefilm.
Die Gesamtkosten für die Neugestaltung der Homepage in den Jahren 2017 und 2018 betrugen rund 58.500 €.
Die Anwaltskosten im Jahr 2018 beliefen sich auf rund 60.000 €
Die Aufwendungen für den Imagefilm in den Jahren 2016 bis 2018 betrugen insgesamt rund 13.500 €

8. Erteilung der Entlastung des Haushaltsjahres 2018 (urspr. Tagesordnungspunkt 5)

Beschluss: Die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 wird erteilt.
Abstimmungsergebnis: 19:0 befürwortet
Hinweis: Herr Solnar stimmte nicht mit ab, da er als erster Bürgermeister persönlich beteiligt ist.

9. Leader-Projekt „Lehrbienenstand“ in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Frasdorf (urspr. Tagesordnungspunkt 7)

Im Rahmen des Leader-Projektes soll in Frasdorf ein Lehrbienenstand errichtet werden. Hierbei handelt es sich um einen Bienenstand mit zusätzlichen Räumen für Veranstaltungen und Fortbildungen. Die Gesamtkosten werden sich ca. auf 158.500 € belaufen. Für die Gemeinde Aschau ergäbe sich abzüglich der Förderung durch das Leader-Projekt noch ein Eigenanteil von 32.300 €.

Herr Bürgermeister Solnar ist der Ansicht, das es sich hier um eine sinnvolle Maßnahme zur Förderung der ökologischen Bildung handle und daher hier nicht gespart werden sollte.

Gemeinderatsmitglied Herr Pertl S. merkt an, dass der Lehrbienenstand eine Signalwirkung auf die ganze Region haben könnte.

Gemeinderatsmitglied Herr Hündl merkt an, dass es bereits am Samerberg einen Lehrbienenstand gebe und dass zum Beschlussvorschlag keinerlei Informationen über die zu erwartenden Betriebs- und Folgekosten vorliegen.

Gemeinderatsmitglied Herr Moosmüller erläutert, dass der Lehrbienenstand nicht nur für die Imker, sondern auch für andere, wie beispielsweise den Gartenbauverein nützlich sein könne.

Gemeinderatsmitglied Fraud Müller-Eschenbrücher ist der Meinung, dass man schon nähere Infos zu den Folgekosten bräuchte, bevor man einen Beschluss fassen könne.

Herr Bürgermeister Solnar antwortet darauf, dass man heute lediglich über die Investitionskosten, nicht aber über die Folgekosten beschließe. Diese seien heute nicht Gegenstand der Beschlussfassung.

Gemeinderatsmitglied Herr Westenthanner schlägt vor, noch weitere Gemeinden „mit ins Boot“ zu holen, um die Kosten besser verteilen zu können.

Beschluss: Die Gemeinde Aschau beteiligt sich mit einem Eigenanteil von 32.300 € an der Errichtung eines Lehrbienenstandes in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Frasdorf.

Abstimmungsergebnis: 14:6     befürwortet

10. Mittagsbetreuung an der Preysing-Grundschule Aschau im Chiemgau;
a, Abrechnung 2018/19
b, Belegung 2019/20
c, Fortsetzung der Mittagsbetreuung im Schuljahr 2020/21
d, Elternbeiträge
(urspr. Tagesordnungspunkt 8)

Für die Mittagsbetreuung gibt es einen Vertrag mit der Diakonie. Dort ist festgelegt, dass der Zuschuss der Gemeinde für die Mittagsbetreuung bei maximal 7.000 € jährlich gedeckelt ist.
Die Abrechnung für das Schuljahr 2018/19 sowie die Prognose für das Schuljahr 2019/20 zeigen jedoch, dass dieser Betrag nicht ausreichend ist.
Es soll darüber beschlossen werden, ob für das Schuljahr 2020/21 weiterhin eine Mittagsbetreuung angeboten werden soll. Dies muss zum jetzigen Zeitpunkt geschehen, da Anmeldeschluss für die Mittagsbetreuung bereits am 30.04.2020 ist. Weiterhin soll über eine Anhebung der maximalen gemeindlichen Beteiligung abgestimmt werden.

Beschlüsse:
a, Die Abrechnungen für das Schuljahr 2018 / 19 wird genehmigt
Ergebnis: 20:0 befürwortet

b, Die Mittagsbetreuung soll auch im Schuljahr 2020/21 weitergeführt werden
Ergebnis: 20:0 befürwortet

c, Die Deckelung der gemeindlichen Kostenbeteiligung wird von 7.000 € jährlich auf 11.000 € jährlich angehoben.
Ergebnis: 20:0 befürwortet

 

11. Wünsche / Anträge aus den Reihen der Gemeinderatsmitglieder

Gemeinderatsmitglied Herr Hündl verweist auf seinen Antrag bzgl. der Sporthalle, den er am Anfang der Sitzung gestellt hat. Er möchte, dass über den Antrag abgestimmt wird.
Der Bürgermeister antwortet ihm, dass er den Antrag entgegengenommen habe und ihn zunächst prüfen werde. Eine Beschlussfassung werde in der heutigen Sitzung nicht mehr stattfinden. Der Antrag komme dann auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen.

Gemeinderatsmitglied Herr Runte fragt nach, ob die Aussage des Bürgermeisters im Gemeindeblatt (Ausgabe Dezember 2019), die Gemeinde Aschau sei „quasi schuldenfrei“ stimme und ob der Bürgermeister dies bitte näher erläutern könne. Er könne dies aus den Zahlen im Haushaltsplan nicht herauslesen. Seiner Ansicht nach wolle der Bürgermeister hier bewusst „Volksverdummung“ betreiben.
Herr Solnar antwortet darauf, dass es sich im Gemeindeblatt nicht um seine Zahlen gehandelt habe, sondern um eine Mitteilung der Verwaltung. Der Kämmerer, Herr Kraus, habe dies so formuliert. Herr Runte bekomme hierzu eine schriftliche Antwort.

Gemeinderatsmitglied Herr Hösch stellt den Antrag, dass in Zukunft bei Anträgen zur Geschäftsordnung nur noch die Nummern der Tagesordnungspunkte, nicht aber der Text verlesen werden sollen. Insbesondere dann, wenn ein Tagesordnungspunkt von der nichtöffentlichen in die öffentliche Sitzung verschoben werden soll. Seiner Ansicht nach gefährde man durch vorlesen des gesamten Tagesordnungspunktes die Nichtöffentlichkeit.
Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss hierzu findet nicht statt.

Gemeinderatsmitglied Frau Müller-Eschenbrücher fragt wegen des Neubürgerempfangs nach, ob es hier noch weitere Infos gebe. Der Gemeinderat habe von der Veranstaltung nichts gewusst.
Gemeinderatsmitglied Herr Hündl merkt dazu an, dass es früher regelmäßig einen solchen Empfang gegeben habe, bei welchem auch die Aschauer Ortsvereine Gelegenheit hatten, sich vorzustellen.
Gemeinderatsmitglied Herr Westenthanner bemerkt, dass nicht nur die Gemeinderatsmitglieder, sondern auch viele Vereinsvorstände sehr „angefressen“ gewesen seien, dass über die Veranstaltung nicht informiert wurde. Seiner Ansicht nach handele es sich hier um Wahlkampf des Bürgermeisters auf Kosten der Gemeinde.
Herr Solnar antwortet dazu knapp, dass er dies eben so gemacht habe und dazu stehe er auch. Er verwehre sich gegen den Vorwurf, dass es sich hier um Wahlkampf seinerseits handle.

Gemeinderatsmitglied Herr Rucker beschwert sich darüber, dass der Gemeinderat nicht informiert worden sei, dass die neue Drehleiter der Feuerwehr geliefert worden sei. Er hätte eine gemeinsame Besichtigung schön gefunden.