Unterstützerlisten


Logo Bürgerbewegung Aschau

Bitte unterstützen Sie uns!

Wozu werden die Unterstützerunterschriften gebraucht?

Da wir keine Partei im gesetzlichen Sinne sind und unsere Gruppierung auch bisher nicht im Gemeinderat sitzt, gelten wir als sog. „neuer Wahlvorschlagsträger“. Das bedeutet, dass wir Unterstützerunterschriften benötigen, um zur Wahl zugelassen zu werden. Es werden jeweils 120 Unterstützerunterschriften für den Bürgermeisterkandidaten sowie für die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten für den Gemeinderat benötigt. Erreichen wir diese Anzahl an Unterschriften nicht, können wir nicht zur Wahl antreten!

Wer darf unterschreiben?

Grundsätzlich darf jede Person unterschreiben, die bei der Kommunalwahl in Aschau wahlberechtigt ist. Es dürfen insgesamt nur 2 Unterschriften pro Person abgegeben werden. Eine für einen Bürgermeisterkandidaten und eine für den Gemeinderat.

Wer darf NICHT unterschreiben?

Personen, die bei der Kommunalwahl nicht wahlberechtigt sind.

Personen, die selbst bei der Kommunalwahl kandidieren. Personen, die für den Gemeinderat kandidieren dürfen aber eine Unterstützerunterschrift für den Bürgermeisterkandidaten abgeben.

Personen, die bereits bei einer anderen Unterstützerliste unterschrieben haben. Hier werden die Unterstützerlisten für die Bürgermeisterkandidaten und die Unterstützerlisten für die Gemeinderatskandidaten getrennt behandelt. Das bedeutet, wer schon für eine Unterstützerliste für den Gemeinderat unterschrieben hat, darf trotzdem noch bei einer anderen Gruppierung für den Bürgermeisterkandidaten unterschreiben.

Verpflichte ich mich durch meine Unterschrift zu etwas?

Nein. Ihre Unterschrift verpflichtet Sie zu nichts. Insbesondere ist Ihre Unterschrift völlig unabhängig von Ihrer Wahlentscheidung bei der Kommunalwahl. Selbstverständlich können Sie bei der Wahl am 15. März frei entscheiden!

Wir hoffen aber dennoch, dass Sie uns auch am Wahltag Ihre Stimme geben.