Unser Programm

 

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Unsere gemeinsamen Ziele:

Auf den ersten Blick wirkt die Haushaltsplanung der Gemeinde durchaus solide. Schaut man jedoch genauer hin, stellt man schnell fest, dass hier an vielen Stellen Augenwischerei betrieben wird. Den Bürgerinnen und Bürgern wird der (falsche) Eindruck vermittelt, dass es der Gemeinde finanziell gut gehe.

Besonders deutlich zeigt sich dies am Umgang mit den gemeindlichen Schulden. Derzeit hat die Gemeinde Aschau einen Schuldenstand von rund 4,05 Mio. €, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 706 € entspricht (Stand 31.12.2018). Zwar kommt der Haushaltsplan 2019 ohne Nettoneuverschuldung aus, jedoch sollen laut der mittelfristigen Finanzplanung der Gemeinde bereits im Jahr 2020 Kredite in Höhe von 5,31 Mio. € aufgenommen werden. Dies bedeutet trotz laufender Tilgung eine Erhöhung des Schuldenstandes um mehr als das Doppelte (+120 %!) auf 8,85 Mio. € (entspricht 1.545 € pro Kopf – bezogen auf den Einwohnerstand zum 31.12.2018). Gleichzeitig bleibt jedoch die Tilgungsleistung auf dem gleichen Niveau wie im Jahr 2019 (rd. 260.000 € jährl.), was bedeutet, dass sich die Dauer der Abzahlung von rd. 15 Jahren auf über 34 Jahre erhöht. Hiermit nehmen wir uns und auch nachfolgenden Generationen zunehmend den finanziellen Handlungsspielraum.

Um dem entgegenzuwirken, ist es aus unserer Sicht unabdingbar, intensiv nach Einsparungsmöglichkeiten aber auch nach Möglichkeiten zur Erhöhung der Einnahmen zu suchen. Wir sehen dazu in erster Linie folgende Ansatzpunkte:

1.1 Keine unnötigen Ausgaben für Gutachten / Beratungsleistungen

Derzeit werden von der Gemeinde Aschau diverse externe Berater und Gutachter beschäftigt. Beispielsweise wird zu den Sitzungen des Bauausschusses regelmäßig ein externer Berater hinzugeladen, um spezielle baurechtliche Fragen zu klären. Die sich stellenden Fragen könnten aber mit Sicherheit vom gemeindeeigenen Fachpersonal mindestens genauso gut beantwortet werden. Hierdurch entstehen unnötige Kosten für die Gemeinde, da zusätzlich zu den Personalkosten noch Aufwendungen für Beraterhonorare anfallen. Wir sehen daher an dieser Stelle großes Einsparpotential >> siehe hierzu auch -> 4.1 Eigenes Personal wertschätzen

1.2 Kosten für nicht notwendige Planungsleistungen vermeiden

In letzter Zeit werden seitens der Gemeinde Aschau an diversen Stellen Aufträge für Planungen vergeben, welche unseres Erachtens vielfach nicht notwendig sind. Beispielsweise wurden im Rahmen der Erstellung des interkommunalen Entwicklungskonzeptes der Priental-Gemeinden zahlreiche Planungen zur städtebaulichen Ortsentwicklung erstellt (Entwicklungskonzept für den Bereich Friedhof / Weißbräu, Gestaltung Rathauspark und Kampenwandstraße u.a.). Für die Vorschläge im Rahmen der baulichen Ortsentwicklung wurde von Gesamtkosten in Höhe von 580.000 € (Stand 2018) ausgegangen. Allein die Gestaltung des Friedhofsvorplatzes wurde dabei mit 250.000 € beziffert. Jedoch sind im Haushaltsplan keinerlei Mittel für Baumaßnahmen in diesem Bereich eingestellt. Unserer Ansicht nach macht die Beauftragung von Planungsleistungen nur dann Sinn, wenn auch der konkrete Wille zur Umsetzung von Maßnahmen vorhanden ist. Auch hier bestehen zahlreiche Einsparmöglichkeiten, indem man solche Planungen „für die Schublade“ in Zukunft vermeidet.

1.3 Interkommunale Zusammenarbeit stärken

Die interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden bietet vielfältige Möglichkeiten, Ressourcen gemeinsam zu nutzen und somit Kosten zu sparen. An einigen Stellen wird dies auch bereits in Aschau erfolgreich umgesetzt – beispielsweise wird gemeinsam mit der Gemeinde Bernau ein IT-Beauftragter beschäftigt. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden weiterhin gefördert und ausgebaut wird, um wertvolle Synergieeffekte zu schaffen und weitere Einsparungen zu realisieren.

1.4 Zweitwohnungssteuer erhöhen

Die Zweitwohnungssteuer stellt eine nicht unerhebliche Einnahmequelle für die Gemeinde Aschau dar. Im Haushalt 2019 sind hierfür Einnahmen von 300.000 € eingeplant. Grundlage für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist jeweils die Jahresnettokaltmiete, welche für die Zweitwohnung anfällt; für Eigentumswohnungen wird ein geschätzter Mietwert herangezogen. Der Steuersatz beträgt derzeit 12 %, rechtlich möglich wären voraussichtlich bis zu 20 %; zumindest wurde dies in anderen Gemeinden bereits erfolgreich umgesetzt (z.B. Tegernsee, Bad Wiessee). Bei einer Erhöhung der Zweitwohnungssteuer auf den maximalen Steuersatz von 20 % könnten rechnerisch Mehreinnahmen für die Gemeinde in Höhe von rd. 200.000 € jährlich realisiert werden (siehe hierzu auch -> 1.2.1 Reduzierung Zweitwohnungen).