Aschau ist schuldenfrei!?

Unsere Gedanken zum 16-seitigen Jahresrückblick des Bürgermeisters im Gemeindeblatt Dezember 2019

 

Es ist völlig unbegreiflich und höchst befremdlich, wie der Bürgermeister versucht, den Bürgerinnen und Bürgern zu suggerieren, die Gemeinde sei „quasi“ schuldenfrei.

Der derzeitige Schuldenstand der Gemeinde beläuft sich lt. Haushaltsplanung 2019 zum Jahresende auf voraussichtlich 3,80 Mio. €.

Darin nicht enthalten sind die Schulden der Seniorenheim Priental gGmbH in Höhe von 2,16 Mio. €. (Stand 01.01.2019). Der Schuldendienst im Jahr 2019 beläuft sich auf 0,34 Mio. € (inkl. Zinsen). Das bedeutet, der Schuldenstand beträgt zum 31.12.2019 mindestens 1,82 Mio. €.

Darüber hinaus ist aus dem Haushaltsplan nicht ersichtlich, wie hoch der derzeitige Anteil der Gemeinde Aschau an den Schulden des Abwasserzweckverbands Prien- und Achental sowie des Mittelschulverbandes Prien a. Chiemsee ist. Der letzte bekannte Stand beläuft sich hier auf 1,43 Mio. € (Stand 31.12.2017).

Im Gemeindeblatt wird folgendes ausgeführt: „Vernachlässigt man den Blick auf Eventualverbindlichkeiten und betrachtet man den derzeitigen Barbestand der Gemeinde Aschau i. Chiemgau, so ist Aschau quasi schuldenfrei.“

Völlig offen bleibt in diesem Zusammenhang jedoch, ob die – nicht näher definierten – Eventualverbindlichkeiten in den 3,80 Mio. € enthalten sind oder nicht und wie hoch diese sind. Daher bleibt auch offen, wie hoch der „Barbestand“ denn nun tatsächlich ist bzw. wie hoch er sein müsste, um die Schulden rechnerisch zu decken.

Eventualverbindlichkeiten bezeichnen im kommunalen Haushaltsrecht (Art. 72 Abs. 2 der Gemeindeordnung) eigentlich Bürgschaften, Gewährverträge und ähnliche eventuelle Einstandspflichten für fremde Schulden. Solche Eventualverbindlichkeiten hat die Gemeinde Aschau laut aktuellem Haushaltsplan 2019 überhaupt nicht…

Geht man davon aus, dass der „Barbestand“* den Schuldenstand von 3,8 Mio. € tatsächlich decken würde, bleiben dabei noch immer die anteiligen Schulden aus den Zweckverbänden sowie die auf das Seniorenheim ausgelagerten Darlehensverbindlichkeiten unberücksichtigt. Sodass aus unserer Sicht in keiner Weise – auch nicht „quasi“ – von einer Schuldenfreiheit der Gemeinde gesprochen werden kann!

 

*gemeint sind hier vermutlich Sichteinlagen / Bankguthaben. Streng genommen bezeichnet der „Barbestand“ nur die tatsächlich in Bargeld vorhandenen Mittel.