Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 08.10.2019

Der nachfolgende Bericht wurde anhand meiner persönlichen Notizen erstellt. Er wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, erhebt aber dennoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere handelt es sich bei dem Bericht nicht um eine amtliche Sitzungsniederschrift.

1.Allgemeines:

Entschuldigt: Dr. Silke Helfmeyer, Jakob Hündl

Der Bürgermeister erklärt, dass er soeben einen Antrag auf Absetzung der Nichtöffentlichen Sitzung von heute von Gemeinderatsmitglied Runte erhalten hat. Dieser beinhaltet, den für die nicht öffentliche Sitzung vorgesehenen TOP „Situation Nahwärmeversorgung Hohenaschau“ in die öffentliche Sitzung zu verlegen, da dies eine öffentliche Angelegenheit sei. Seiner Meinung nach reiche auch die Information „dringliche Angelegenheiten“ nicht als Information über den Inhalt des TOPS aus.

Der Bürgermeister erklärt, dass in diesem TOP sehr wohl nichtöffentliche Dinge besprochen werden und lässt über den Antrag von Herrn Runte abstimmen. Der Antrag wird mit 16:3 Stimmen abgelehnt.

Der Bürgermeister gratuliert einigen Mitgliedern des Gemeinderates zum Geburtstag.

 

2. Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan (§5 BauGB) für die Gemeinde Aschau im Chiemgau;

Hier: Beschlussmäßige Behandlung der Bedenken und Anregungen aus der nochmaligen öffentlichen Auslegung (§3Abs. 2 BauGB) und nochmaligen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 2 BauGB) im Rahmen des Verfahrens nach § 4 a Abs. 3 BauGB sowie Feststellungsbeschluss

Frau Kaiser und Herr Ruprecht vom Planungsbüro  Schmid in Brannenburg (Planersteller) sind anwesend.

Herr Heinrich erläutert kurz den Verlauf des bisherigen Verfahrens zur Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes im Zeitraum Juli 2015 – März 2019. Die letzte Auslegung erfolgte im März/April 2019. Die Bedenken und Anregungen aus dieser Auslegung wurden nachfolgend behandelt.

Es sind diverse Bedenken und Anregungen von verschiedenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingegangen.

Regierung von Oberbayern vom 06.05.2019

  • Darstellung der Wohnbauflächen im SO Sachrang, Schafelbach und Kohlstatt werden bemängelt, gemischte gewerbliche Bauflächen in Weiher, Grattenbach und östlich Hofbichl werden bemängelt, das Wasserwirtschaftsamt muss am Verfahren beteiligt werden.
  • Gemeinde wurde das Wasserwirtschaftsamt am Verfahren beteiligt, die Einwendungen wurden zur Kenntnis genommen, für den Flächennutzungsplan besteht kein Handlungsbedarf – einstimmiger Beschluss

Staatliches Bauamt Rosenheim

  • Anbauverbotszone 20 m Abstand zur Staatsstraße muss eingehalten werden – einstimmig
  • Die Erschließung der Staatsstraße muss gesichert sein – einstimmig
  • Die Darstellung der Ortsdurchfahrtsgrenzen muss gewährleistet sein – 15:4
  • Sichtfelder zur Staatsstraße müssen ausreichend beachtet werden – einstimmig
  • Entwässerung – der Staatsstraße dürfen keine Abwässer zugeführt werden – einstimmig

Landratsamt Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde v. 25.03.2019

Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes (LSG)  Bärnsee sollen aktualisiert werden.

  • Erläuterung der Planer: Der Geltungsbereich des LSG Bärnsee wird derzeit vom LRA überarbeitet, es gibt aber noch keine neue Grundlage, deshalb soll das LSG Bärnsee auf aktueller Basis eingezeichnet bleiben – Abstimmung 18:1
  • Das Landratsamt Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde, zweifelt an der Richtigkeit der Prognose der Bevölkerungsentwicklung und empfindet diese als nicht realistisch.

Der Gemeinderat hat sich hiermit ausreichend befasst und weist diese Bedenken und Anregungen zurück – einstimmig

  • Zusammenfassung der Biotopflächen und Lebensräume – Erläuterungen sind ohne ausreichende fachliche Basis – auf die Erläuterungen wird verzichtet – einstimmig
  • Bergbauernmodell Sachrang – auf die Möglichkeit der erneuten Stellung eines Förderantrages wird verwiesen – wird zur Kenntnis genommen
  • Besucherlenkung Kampenwand, Notwendigkeit eines Konzepts. Der Gemeinderat ersieht dies als notwendig, aber nicht die Aufgabe eines Flächennutzungsplanes – einstimmig
  • Wohngebiet Aschau – Ost, Flächen sind zu groß ausgelegt, diese Flächen wurden jedoch bereits nach der letzten Auslegung aus dem Entwurf genommen – Bedenken werden zur Kenntnis genommen.
  • Gewerbegebiet Außerkoy: Bedenken wegen Auswirkungen auf den Naturhaushalt – -Gemeinderat hält an der Planung fest – einstimmig
  • Wohnmobilpark Innerkoy: Bedenken wegen Auswirkungen auf den Naturhaushalt – Gemeinderat hält an der Planung fest – einstimmig

Bayer. Landesamt für Umwelt vom 27.03.2019

Geotope sollen in Erläuterungsbericht aufgenommen werden – wird redaktionell ergänzt – einstimmig

 

Landratsamt Rosenheim, Wasserrecht vom 05.04.2019

Schutzgebiet Wasserversorgung Oberer Fellerer – Neues Schutzgebiet in Planung, muss beim Wasserwirtschaftsamt abgefragt werden – einstimmig

Vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet Lochgraben muss dargestellt werden – wird zur Kenntnis genommen – einstimmig

 

Industrie- und Handelskammer vom 10.04.2019

Die Bedenken und Anregungen wurden bereits in vorherigen Sitzungen behandelt – wird zur Kenntnis genommen

 

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 08.04.2019

Die Bedenken und Anregungen wurden bereits in vorherigen Sitzungen behandelt – wird zur Kenntnis genommen.

 

Gemeinde Bernau vom 10.04.2019

Gewerbegebiet Außerkoy: Es fehlt die Darstellung von Flächen für die Ortsrandeingrünung zur Gemeindegrenze Bernau. Diese soll noch in die Darstellung eingearbeitet werden – einstimmig

 

Erzbischöfliches Ordinariat München vom 16.04.2019

Das Erzbischöfliche Ordinariat München fordert die Beteiligung bei künftiger Bauleitplanung bei grundsätzlicher Betroffenheit. Der Gemeinderat beschließt, das Erzbischöfliche Ordinariat weiterhin im Einzelfall zu beteiligen – 17:2

 

Landratsamt Rosenheim, Bauleitplanung vom 17.04.2019

  • Das Landratsamt Rosenheim, Bauleitplanung moniert, dass die Unterlagen nicht im Internet verfügbar waren, der Bürgermeister erklärt, dass dies inzwischen geschehen ist – wird zur Kenntnis genommen
  • Des Weiteren moniert das Landratsamt Rosenheim, Bauleitplanung die Darstellung der Bauflächen SO Sachrang und Ziegler-Feld, da hier derzeit bereits ein Bebauungsplanaufstellungsverfahren läuft. Diese Flächen sollen in der allgemeinen Planfortschreibung abgeändert werden – einstimmig
  • Als Planungsgrundlage dient eine Flurkarte von 2014, das Landratsamt fordert, eine aktuellere als Grundlage zu nehmen.Der Gemeinderat beschließt, es bei dieser Version zu belassen, da der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ergebnis steht – einstimmig
  • Darstellung der gemischten und gewerblichen Bauflächen Grattenbach und Weiher – Verweis auf Erläuterungen zum Schreiben der Regierung von Oberbayern (beinhalten dasselbe)

Bund Naturschutz Bayern vom 28.04.2019

Der Bund Naturschutz Bayern verweist auf die allgemeine Problematik des Flächenverbrauchs

  • Wohnmobilpark Innerkoy – Der Gemeinderat hält an den Planungen fest – einstimmig
  • Gemeindlicher Bauhof Hainbach, Standort ist ungeeignet, da weite Wege für die Gemeindebürger, Gemeinde hält an den Planungen fest – 14:5
  • Bauflächen am Burgweg – Bedenken wegen Schließung des Talraums, Gemeinde hält an den Planungen fest, hier sind auch nur kleine Flächen vorgesehen – 17:2
  • Lagerplatz östlich Hofbichl – Bauflächen werden herausgenommen – einstimmig
  • Planzeichenlegende – Erklärung „J“ fehlt (Zeichen für Jugendtreff) – wird redaktionell ergänzt

 

Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit

Antrag auf Darstellung von Wohnbauflächen im Ortsteil Schafelbach – hier soll nochmals eine leichte Abrundung des Gebietes erfolgen – einstimmig

Antrag – Sondergebiet Hotel an der Schützenstraße, Ausweitung des Sondergebietes für Soziale Zwecke vom 29.04.2019; Bedenken wegen Wasserauswirkungen für die angrenzenden Bebauungen – Gemeinde hält an den Planungen fest – 17:2

 

Allgemeine Planfortschreibung

Redaktionelle Abstimmung für bereits weiter entwickelte Flächen

Weitere Vorgehensweise: Änderungen werden eingearbeitet, dann erfolgt die 2. wiederholte Auslegung mit einem verkürzten Zeitraum von zwei Wochen. Für die Öffentlichkeit wird ein kompletter neuer Entwurf ausgelegt, es können jedoch nur noch Bedenken und Anregungen zu den heute beschlossenen Änderungen vorgebracht werden. Beschluss einstimmig

Spätestens im Januar 2020 soll der neue Flächennutzungsplan Rechtskraft erhalten.

Ende der Sitzung: 20:45 Uhr

 

Marianne Neumüller