Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 21.01.2020

Der nachfolgende Bericht wurde anhand persönlicher Notizen erstellt. Er wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, erhebt aber dennoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere handelt es sich bei dem Bericht nicht um eine amtliche Sitzungsniederschrift.

1. Allgemeine Informationen des Bürgermeisters

Der Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden und eröffnet die Sitzung.

Entschuldigt sind die Gemeinderatsmitglieder Hr. Hündl und Hr. Ramming

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die nicht öffentliche Sitzung spätestens um 21:00 Uhr beginnt, da einige Punkte auf der Tagesordnung stehen. Er teilt mit, dass die Sitzungsniederschrift der letzten Gemeinderatssitzung aufliegt. Er gratuliert den Gemeinderäten Andreas Schmid und Philipp Sanner nachträglich zum Geburtstag.
Der neue Mitarbeiter für den Fachbereich Tiefbau, Hr. Solfrank stellt sich den Gemeinderatsmitgliedern vor.
Folgende Anträge werden gestellt:
GRM Hr. Westenthanner – Antrag auf Verlegung des Tagesordnungspunkts 2 aus der nicht öffentlichen Sitzung in die öffentliche Sitzung. In dem Punkt geht es um die Nahwärmeversorgung. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass nur die Nrn. aber nicht der Inhalt der TOPs aus der nichtöffentlichen Sitzung genannt werden sollen. Er sagt, dass es ja bekannt ist, dass die Anschlüsse der Festhalle und des Schlosses Hohenaschau nicht funktionieren, so viel könne man ja sagen, aber in dem TOP gehe es auch um rechtliche Angelegenheiten, deshalb gehört dieser TOP nicht in die öffentliche Sitzung.
GRM Hr. Runte unterstützt den Antrag von Hrn. Westenthanner, denn der Bürger hat das Recht darauf, genaueres zu erfahren. Er sagt, dass in einer Informationsveranstaltung der FWGA mitgeteilt wurde, dass die Anschlüsse laufen. Dies wurde nach seiner Ansicht falsch dargestellt.
Beschlussergebnis 5:14  abgelehnt

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Empfang der Faschingsgilde Aschau am Samstag, 15.02. um 17:00 Uhr stattfindet und lädt alle Mitglieder des Gemeinderates hierzu ein.
Desweiteren gibt er bekannt, dass die Förderung für das Bergbauernmodell Sachrang verlängert und erweitert wurde, es sei ein einzigartiges Programm, das gibt es sonst nirgends.
Es wurde eine Baumprüfung durch das Landratsamt Rosenheim durchgeführt. Einige Bäume im Gemeindebereich müssen entfernt werden. Hier sollen jeweils Ersatzpflanzungen durchgeführt werden. GMR Hr. Sanner regt an, für die Neupflanzungen Baumarten zu verwenden, die dem Klimawandel besser angepasst sind.

 

2. Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland; hier: Inanspruchnahme der Aufgabe „Vergabewesen“ – Erneute Beratung und Beschlussfassung

Der Tagesordnungspunkt musste von der Tagesordnung genommen werden, da ein Schreiben der Regierung von Oberbayern vorliegt, das beinhaltet, dass die „lockere Bindung“, die vom Gemeinderat beschlossen wurde, von der Regierung von Oberbayern noch überprüft werden muss.

3. Eröffnung und Betrieb eines Waldkindergartens in der Gemeinde Aschau i.Chiemgau, hier: Kostenbeteiligung der Gemeinde

Der Bürgermeister sagt, dass der Gemeinderat bei der Vorstellung des Konzepts in der letzten Sitzung dem Projekt positiv gegenüberstand. Fr. Lettenbichler und Fr. Kapitz stellen sich und das Projekt nochmals vor. Es soll ein Verein gegründet werden, der die Gemeinde um einen Zuschuss für den benötigten Bauwagen in Höhe von 70.000,00 Euro bittet. Es wird ein Plan sowie einige Fotos von dem Bauwagen vorgestellt. Es soll ein 1-gruppiger Kindergarten mit 24 Kindern sowie 1 Hortgruppe dort untergebracht werden.
Der Bürgermeister möchte wissen, ob ein Vertrag zwischen dem zu gründenden Verein und dem Grundstückseigentümer abgeschlossen wird. Fr. Lettenbichler erklärt, dass dies erfolgen wird, sobald feststeht, dass der Waldkindergarten eröffnet werden kann.
GRM Hr. Weiser möchte wissen, ob der Verein Träger des Waldkindergartens ist. Frau Lettenbichler erklärt, dass das Ganze auf einer Elterninitiative begründet ist, Erzieher werden dann vom Verein angestellt. Hr. Weiser möchte wissen, ob genug Bedarf besteht. Frau Lettenbichler erklärt, dass sie erst an Eltern herantreten kann, wenn die Finanzierung geklärt ist, es gibt also noch keine konkreten Zahlen. Hr. Weiser wünscht sich zuerst die Abklärung des Bedarfes.
Der Bürgermeister merkt an, dass ein Waldkindergarten ein größeres Einzugsgebiet hat, nicht nur die Gemeinde Aschau.
GRM Hr. Thaurer fragt nach der Zufahrt, wie ist das geregelt, wer bezahlt diese? Falls der Waldkindergarten aus irgendeinem Grund nicht weiterbetrieben werden kann, muss dann die Gemeinde für die Kosten aufkommen? Fr. Lettenbichler teilt mit, dass alle weiteren Kosten von der Elterninitiative bzw. vom Verein getragen werden. Es ist nicht damit zu rechnen, dass für die Plätze des Waldkindergartens zu wenig Nachfrage besteht. Es gibt derzeit einen großen Boom für Waldkindergärten.
GRM Hr. Hobelsberger regt an, dass die Gemeinde den Bauwagen kaufen soll und dieser dann im Besitz der Gemeinde bleibt, so könnte gewährleistet werden, dass, falls der Waldkindergarten nicht läuft, der Bauwagen im Besitz der Gemeinde bleibt und so auch wieder verkauft werden könnte.
GRM Hr. Runte sagt, dass der Gemeinderat hierzu derzeit gar keinen Beschluss fassen kann, da sich die Gemeinde in der haushaltslosen Zeit befindet. Es muss zunächst der Betrag im Haushalt angesetzt werden. Er verweist auf die Gemeindeordnung. Er bittet den Kämmerer, Herrn Kraus, dazu ums Wort.
Der Kämmerer Hr. Kraus führt aus, dass sich der Haushalt derzeit in Arbeit befindet. Es muss mit den Ausgaben tatsächlich gewartet werden, da die Gemeinde Aschau heuer einen „sportlichen Haushalt“ vor sich hat und man schauen muss, was man sich leisten kann.
Der Bürgermeister führt aus, dass der Beschlussvorschlag lauten soll: „Der Gemeinderat beschließt, für den Bauwagen des Waldkindergartens einen Zuschuss von 70.000,00 Euro zu planen“ und diesen Betrag in den Haushalt 2020 einzustellen. Seines Erachtens könne man „das so machen“
Die GMR Fr. Müller-Eschenbrücher, Hr. Hösch und Fr. Schmid sind ebenfalls dafür, dass die Gemeinde den Bauwagen kauft.
GRM Hr. Moosmüller möchte, dass der Bauwagen mit einem Holzofen (kein Gas oder so…) ausgestattet wird.
GRM Hr. Westenthanner sagt, dass der Waldkindergarten in Prien an einen anderen Träger übergegangen ist. Was gab es hier für Gründe und könnte dies auch für Aschau ein Problem werden? Frau Kapitz führt aus, dass hier ein Vorstandwechsel stattgefunden hat und dies die Probleme verursacht hat. Bei uns würde dies so nicht vorkommen, da Frau Lettenbichler noch für eine lange Zeit als Vorstand zur Verfügung stehen wird.
GRM Hr. Pertl Sebastian steht voll hinter dem Projekt des Waldkindergartens und spendiert jedes Jahr 1 Ster Brennholz.
GRM Fr. Rabich-Pichler bittet, naturschutzrechtliche Belange zu beachten.
GRM Hr. Eder fragt an, ob als Alternative ein günstigeres Gartenhaus möglich wäre. Fr. Lettenbichler führt aus, dass ein mobiler Bauwagen besser ist, falls der Standort aus irgendwelchen Gründen geändert werden muss. Hr. Eder meint, der Bauwagen wäre aus Haftungsgründen besser nicht im Besitz der Gemeinde
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die Anschubfinanzierung für den Waldkindergarten mit 70.000,00 Euro in den Haushalt 2020 einzustellen.
Beschlussergebnis 13:6   befürwortet

4. Vollzug der Baugesetze; Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan (§ 5 BauGB) für die Gemeinde Aschau im Chiemgau; hier: Beschlussmäßige Behandlung der Bedenken und Anregungen aus der nochmaligen öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und nochmaligen Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) im Rahmen des Verfahrens nach § 4a Abs. 3 BauGB sowie Feststellungsbeschluss

Herr Heinrich erläutert den zeitlichen Verlauf des Verfahrens seit Beschlussfassung 2016 bis heute. Die nochmalige öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und nochmalige Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) fand vom 27.11. – 27.12.2019 statt.

Frau Kaiser vom Planungsbüro Straßer aus Traunstein, das mit der Erstellung des Flächennutzungsplanes beauftragt ist, begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates.

Bei allen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die keine Rückmeldung gaben, wird davon ausgegangen, dass keine Bedenken und Anregungen mehr bestehen.

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben Bedenken und Anregungen eingereicht:

Regierung von Oberbayern vom 06.12.2019

Staatliches Bauamt Rosenheim vom 20.12.2019

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 17.12.2019

Untere Naturschutzbehörde vom 08.01.2020

In den genannten Schreiben wurde jeweils auf vorherige Stellungnahmen eingegangen, die schon mehrfach abgewogen wurden.

Die Beschlussvorschläge „Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis, für den Flächennutzungsplan ist nichts zu veranlassen“ wurden für alle 4 Schreiben einstimmig angenommen.

Ein Einwand aus der Öffentlichkeit betrifft eine einzelne Flurnummer der Gemarkung Hohenaschau. Diese Fläche ist im Flächennutzungsplan als Waldfläche dargestellt, dies entspräche jedoch nicht der Realität, da der Wald auf dem Grundstück vor einigen Jahren bereits gerodet wurde. Die Fläche solle als Wohnbaufläche dargestellt werden.

Lt. Auskunft des Amtes für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten wurde für die Fläche keine Rodungserlaubnis erteilt, somit muss sie weiterhin als Waldfläche dargestellt werden.

GRM Hr. Pertl Sebastian merkt an, dass dieser Einwand erst nach der 4-maligen Auslegung des Flächennutzungsplanes eingereicht wurde und deshalb zu vernachlässigen sei.

Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, an der Darstellung der betreffenden Flurnummer Gemarkung Hohenaschau als Waldfläche festzuhalten. – Beschlussergebnis einstimmig dafür

Allgemeiner Feststellungsbeschluss: Der Gemeinderat beschließt, den Flächennutzungsplan in der Fassung vom 21.01.2020 festzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren weiterzuführen. Beschlussergebnis: einstimmig dafür

Weiteres Vorgehen: Das Planungsbüro Strasser wird jetzt die genehmigungsfähige Ausfertigung erarbeiten damit diese bei der Regierung von Oberbayern zur Genehmigung eingereicht werden kann.

Der Bürgermeister führt aus, dass mit diesem Beschluss ein wichtiger Schritt für die Entwicklung der Gemeinde für die nächsten 20-25 Jahre getan ist. Er dankt dem Gemeinderat für die Arbeit. „Es wurden sich wirklich viele Gedanken gemacht, weil dem Bürgermeister und dem Gemeinderat die Heimat sehr am Herzen liegt. Es wurde ein tolles Werk geschaffen“. Er bedankt sich auch bei Frau Kaiser vom Planungsbüro Straßer für die Arbeit.

5. Jahresbedarfsmeldung 2020, Bund-, Länder-, Städtebauförderprogramm; hier: Darstellung des derzeitig beantragten Förderstandes

Der Bürgermeister teilt mit, dass insgesamt 105.000,00 Euro für verschiedene Maßnahmen beantragt wurden.

6. Preysing Grundschule – Klassenmusizieren; hier Übernahme der anteiligen Unterrichtskosten – Anhebung des Deckelungsbetrages

Frau Linhuber schildert kurz die Entwicklung seit der Einführung des Klassenmusizierens:

Aus einer Spende konnten die Instrumente für das Klassenmusizieren finanziert werden, derzeit beträgt der Elternanteil für das Klassenmusizieren 422,00 Euro pro Schuljahr und Schüler. In 13 Jahren wurde von der Gemeinde ein Betrag von 62.000,00 Euro gezahlt. Im letzten Schuljahr wurde der Deckelungsbetrag von 10.000,00 Euro um ca. 800,00 Euro überschritten.

Es wird beantragt, den Deckelungsbetrag auf 15.000,00 Euro pro Schuljahr anzuheben, damit das Projekt weitergeführt werden kann.

GRM Thaurer möchte wissen, warum sich die Kosten erhöht haben, die Schülerzahlen haben sich nicht erhöht. Die Gemeinde muss nicht immer alles zahlen. Er erachtet die Anhebung auf 11.000,00 Euro als ausreichend.

Der Bürgermeister ist hier ganz anderer Meinung: „Es ist gut investiertes Geld, es ist wichtig, dass die Kinder ein Instrument lernen können“.

Die GRM Hr. Hobelsberger und Hr. Eder fragen nochmal nach dem Grund der gestiegenen Kosten. Frau Linhuber führt aus, dass dies ausschließlich gestiegene Unterrichtskosten sind.

2. BGM Hr. Pfaffinger findet, dass nach 12 Jahren der Deckelungsbetrag durchaus erhöht werden kann. GMR Fr. Rabich-Pichler findet es ebenfalls sinnvoll, dass das Klassenmusizieren stattfinden kann. GRM Hr. Runte führt nochmals an, dass sich die Gemeinde in einer haushaltslosen Zeit befindet und derzeit keine haushaltsrechtlichen Beschlüsse fassen kann.

Beschlussvorschlag: Der Deckelungsbetrag für das Klassenmusizieren wird rückwirkend ab dem Schuljahr 2018/2019 auf 15.000,00 Euro angehoben.

Beschlussergebnis 16:3  befürwortet

7. Wünsche und Anträge

GRM Hr. Runte beantragt, dass der Haushaltsentwurf für 2020 bis zur nächsten Gemeinderatssitzung im Februar vorgelegt wird.

Der Bürgermeister sagt, dass man sich bemühen wird, den Haushaltsentwurf so schnell wie möglich vorzulegen, die Zahlen müssen von der Verwaltung geliefert werden, bis Februar wird es schwierig werden.

Beschlussergebnis: 4:15   abgelehnt

GRM Fr. Müller-Eschenbrücher sagt, dass sie von einer Besprechung mit dem WSV Aschau wegen des Ablaufs der Räumung der Turnhalle erfahren hat und warum der Gemeinderat hier nichts erfährt. Der Bürgermeister entgegnet, dass das Ergebnis der Besprechung den Gemeinderatsmitgliedern mitgeteilt wird.

GRM Hr. Runte fordert Einsicht in das Abrissgutachten für die Turnhalle, da dieses den Gemeinderatsmitgliedern immer noch nicht vorliegt. Der Bürgermeister entgegnet, dass dies mit den Ausschreibungsunterlagen für die Abrissarbeiten vorgelegt wird.

Ende der Sitzung: 20:40 Uhr